Datenschutz
Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, dem wir uns an unserer Schule besonders verpflichtet fühlen. Der Schutz von personenbezogenen Daten spielt in allen Bereichen unseres Schullebens eine Rolle, im Unterricht wie in der Schulverwaltung. Einerseits hat Schule die Aufgabe, Kinder und Jugendliche für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, andererseits besteht die Herausforderung, die Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben aus der Schulgesetzgebung, dem Landes- und Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz Grundverordnung zu verarbeiten.
Das für uns geltende Schulgesetz erlaubt es uns, Daten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern zu verarbeiten. Es liegt auf der Hand, dass die Schule hierbei nicht um Erlaubnis fragen muss, um zu erfahren, wie eine Schülerin heißt.
Besonders sensible Daten wie Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen werden von dieser Ausnahme aber nicht erfasst. Schon gar nicht, wenn diese auf einer Homepage veröffentlicht werden sollen. Damit zeigt der Gesetzgeber, wie wichtig der Schutz der Persönlichkeit ist. Hier bedarf es besonderer Einwilligungen.
Auf dieser Seite finden Sie
• unsere offizielle Datenschutzerklärung mit juristischen Hinweisen
• die "Broschüre", die Ihnen erklärt, warum es sich für den Lernprozess Ihres Kindes lohnt, die Einwilligungen zu geben
• die Unterschriftsseite " Einwilligung in die Datenverarbeitung" (bei Anmeldung bitte ausgefüllt mitbringen)
• die Nutzerordnung zu unserer Kommunikations- und Organisatiosnplattform IServ
In der Nutzerordnungfinden Sie wichtige Regeln, die wir zur Nutzung unseres Systemes voraussetzen.